Der Bundesrat hat heute entschieden, die bereits geltenden Massnahmen um fünf Wochen zu verlängern: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben somit bis Ende Februar geschlossen. Weiter hat der Bundesrat beschlossen, dass Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs ab Montag, 18. Januar 2021 ebenfalls bis Ende Februar geschlossen bleiben müssen.
Lockerung der Härtefall-Voraussetzungen
Gleichzeitig hat der Bundesrat die Bedingungen gelockert, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallunterstützung zu erhalten. Unter anderem gelten Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen wurden oder noch werden, neu ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall. Diese Verordnungsänderung erlaubt es, dass zusätzliche Unternehmen unterstützt werden können.
Kanton Schwyz zieht nach
Der Kanton Schwyz übernimmt die neuen Bundesvorgaben für Härtefälle. Bis Ende Woche werden sämtliche Prozesse überarbeitet. Dadurch können schon nächste Woche zusätzliche Schwyzer Unternehmen vereinfacht Unterstützungsleistungen beantragen. Das Amt für Wirtschaft veröffentlicht am Dienstag, 19. Januar 2021 auf www.sz.ch/haertefall ein überarbeitetes Antragsformular sowie aktualisierte Informationen. Neu können Gesuche auch nach dem 31. Januar 2021 eingereicht werden. Bereits eingereichte Gesuche behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut eingereicht werden.